Sie haben Fragen?
Hier finden Sie die meist gestellten Fragen rund um das Thema Therapie. Sollten dennoch Fragen offen sein, dann fühlen Sie sich herzlich eingeladen uns zu kontaktieren!
Eine Heilmittelverordnung bekommen Sie bei den behandelnden Haus-, Fach- oder Zahnärzt*innen.
Bei allen angebotenen Heilmitteln darf die Verordnung nicht älter als 28 Tage sein. Das heißt, der erste Termin muss spätestens 28 Tage nach Ausstellung begonnen werden.
Während des ersten Termins nehmen das Erstgespräch, die therapeutische Anamnese und Befunderhebung einen wichtigen Teil ein. Hierbei stellen unsere Therapeut*innen unabhängig von Ihrem Arztbesuch eine eigene, für die therapeutische Behandlung essenzielle, Diagnose - ärztliche Befunde und Informationen werden hierbei natürlich berücksichtigt. Zur therapeutischen Befundung werden Testungen und/oder Screeningverfahren eingesetzt, welche bei Bedarf zur Verlaufskontrolle zu späteren Zeitpunkten wiederholt werden. Auf Grundlage der Informationen aus Anamnese und Befundung werden gemeinsam Therapieziele festgelegt und ein Behandlungsplan erstellt. Diese werden im Verlauf immer wieder überprüft und bei Bedarf an Zustandsveränderungen angepasst.
Die im Therapieverlauf eingesetzten Maßnahmen, Medien/Mittel und Übungen werden individuell entsprechend der gemeinsamen Zielvereinbarung nach einem ganzheitlichen Ansatz ausgewählt. Für einen bestmöglichen, nachhaltigen Therapieerfolg sind neben der Therapiezeit auch das Üben zu Hause sowie der Transfer erarbeiteter Strategien in den Alltag wichtig.
Auch die notwendige Dokumentation der Therapie zum Nachvollziehen des Verlaufs erfolgt von den Fachkräften.
Zu ihrem ersten Termin sollten Sie 10 Minuten früher erscheinen. Dies ermöglicht genügend Zeit für Ihre Aufnahme als Patient*in sowie der Klärung weiterer notwendiger bürokratischer Aspekte. Bei den weiteren Terminen sollten Sie mindestens 5 Minuten früher erscheinen, um Zeit für die Hygienemaßnahmen, ggf. Umziehen etc. zu haben.
Sollten Sie eine Therapieeinheit nicht 24 Stunden vor Terminbeginn absagen, wird eine Ausfallgebühr fällig.
Diese entspricht der Höhe der Vergütung des jeweiligen Heilmittels, welches Ihnen verordnet wurde (z.B. Krankengymnastik: 24,08€ pro Termin).
Diese Gebühr müssen wir erheben, da wir ohne entsprechende Vorlaufzeit die Termine nicht neu vergeben können.
Sind Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, so zahlt diese die verordnete Therapie – Patient*innen ab dem 18. Lebensjahr sind zuzahlungspflichtig, außer sie sind davon befreit. Auf Basis unseres Behandlungsvertrages erhalten Sie eine Rechnung von uns, welche Sie gerne mit uns begleichen und bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Möchten Sie das Finanzielle lieber gleich erledigen, so können Sie gerne vor Ort bezahlen – eine Rechnung stellen wir Ihnen natürlich trotzdem gerne aus.
Beihilfe
Wie der Bundesinnenminister 2004 bereits in einem Schreiben erklärte, waren die beihilfefähigen Vergütungssätze schon damals nicht mehr kostendeckend. Wir liegen mit unseren Beihilfepreisen noch unter der Empfehlung der einzelnen Berufsverbände. Wir bitten Sie vor Behandlungsbeginn bei ihrer Zusatzversicherung zu prüfen, ob und wie Sie sich für die Kosten therapeutischer Heilmittel versichert haben.
Besonderheit “vorzeitige Abrechnung”
Wird die Therapie aus unterschiedlichen Gründen vorzeitig beendet, sodass nicht alle verordneten Termine wahrgenommen wurden, so werden in der Abrechnung nur die erfolgten Therapieeinheiten berücksichtigt.
Berufsgenossenschaften
Nach einem Betriebsunfall werden die Kosten für Ihre Genesung und Heilmittelversorgung von der zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen. Bei einer Verordnung fallen für Sie dabei keine weiteren Kosten an.
Für gesetzlich Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, besteht bei therapeutischen Heilmitteln eine gesetzliche Zuzahlungspflicht. Der Betrag beinhaltet pauschal je Verordnung 10€ plus 10% des Rezeptwertes. (Beispiel für 6x Krankengymnastik: 10€ + 14,45€ = 24,45€)
Zuzahlungsbefreiung
Sind Sie auf Bewilligung von Ihrer Krankenkasse von der Zuzahlung bestimmter medizinischer Leistungen befreit, so haben Sie von dieser einen Befreiungsweis erhalten (digital oder per Post). Diesen zeigen Sie uns im gegebenen Fall einmalig vor und wir machen hierzu einen Vermerk in Ihrer Akte. Somit müssen Sie keine Zuzahlung erbringen.
Zu ihrem ersten Termin bringen Sie bitte mit:
- Gültige Heilmittelverordnung
- Versichertenkarte
- Bereits erfolgte Befunde, aktuelle Arztberichte
- Ggf. das U-Heft ihres Kindes
- Ggf. Handtuch, bequeme Kleidung & Schuhe, ggf. Stoppersocken
Wie muss die Heilmittelverordnung aussehen?
❶ Auswahl des Heilmittelbereichs
Auf der Verordnung ist der Heilmittelbereich anzugeben. Zur Auswahl stehen Maßnahmen der
Physiotherapie, Podologischen Therapie, Stimm‐, Sprech‐, Sprach‐ und Schlucktherapie, Ergotherapie und Ernährungstherapie. Mehr als ein Kreuz darf nicht gesetzt werden.
❷ Behandlungsrelevante Diagnose(n)
❸ Diagnosegruppe
❹ Leitsymptomatik gemäß Heilmittelkatalog
❺ Heilmittel nach Maßgabe des Kataloges; Felder „Heilmittel“
❻ Behandlungseinheiten
❼ Therapiefrequenz
❽ Therapiebericht
❾ Hausbesuch ja/nein
❿ Dringlicher Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen
⓫ ggf. Therapieziele / weitere med. Befunde und Hinweise
⓬ IK des Leistungserbringers
Kontakt
Vereinbaren Sie Ihren Termin durch Ausfüllen unseres Kontaktformulars...
Oder telefonisch unter
06151 8719 50
Wir freuen uns auf Sie!
Dennis Winek
Terminkoordinator / Rezeption